In Obermumpf werden Fahrzeughalter aufgefordert, auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen die Schneeräumung und den Winterdienst nicht zu behindern.
Eine verschneite Strasse.
Eine verschneite Strasse. - Keystone Symbolbild
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Die Gemeinde Obermumpf macht alle Fahrzeughalter darauf aufmerksam, dass auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen parkierte Fahrzeuge die Schneeräumung und den Winterdienst behindern. Sie verweist auf die Verkehrsregelungsverordnung «Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten.»

Für Schäden an Fahrzeugen, die infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, wird jegliche Haftung abgelehnt. Nach Möglichkeit wird der Umwelt zuliebe sparsam gesalzen. Schnee von privaten Vorplätzen und Gehwegen darf nicht auf die öffentlichen Strassen geräumt werden.

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