Wie die Gemeinde Magden berichtet, sind die Kantons- und Gemeindesteuern 2021 bis zum 31. Oktober 2021 zu bezahlen.
Individualbesteuerung
Die Nationalratskommission plant einen Kompromiss, um die finanziellen Verluste für Bund und Kantone bei der Einführung der Individualbesteuerung zu minimieren. (Archivbild) - pixabay
Ad

Bis zum 31. Oktober 2021 sind die Kantons- und Gemeindesteuern 2021 zu bezahlen. Die Bevölkerung soll zur Kenntnis nehmen, dass ab dem 1. November 2021 auf den jeweiligen Ausständen Verzugszinsen von 5.1 Prozent berechnet werden.

Offene Steuerbeträge werden im November 2021 gemahnt. Besteht im Januar 2022 noch immer ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Es sollen folgende Gebühren beachtet werden: Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand 35 Franken, Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand 100 Franken.

Anpassung beim Gemeindesteueramt

Die erste Mahnung Steuererklärung kostet 35 Franken, die zweite Mahnung Steuererklärung 50 Franken. Sollte die provisorische Rechnungsstellung zu hoch sein, soll sich die Bevölkerung an das Gemeindesteueramt für eine Anpassung wenden. 

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenSteuern