Gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom Dezember 1994 wurde eine Kehrichtgrundgebühr als Ergänzung zur Sackgebühr eingeführt.
Kehricht. (Symbolbild)
Kehricht. (Symbolbild) - Nau.ch
Ad

Gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom Dezember 1994 wurde eine Kehrichtgrundgebühr als Ergänzung zur Sackgebühr eingeführt. Sie soll die Kosten für die Grüngut-, Papier-, Alteisen-, Aluminium-, Altglas- & Blechentsorgung decken.

Um Rückfragen und um Unklarheiten bei den Tarifen zu vermeiden, bittet die Abteilung Finanzen um folgende Kenntnisnahme: Ledige Personen, welche im Konkubinat bzw. alleine leben, werden mit dem Tarif für «Einpersonenhaushalt» (Fr. 22.50) erfasst. Verheiratete Personen, mit oder ohne Kinder, welche im gleichen Haushalt wohnen, werden mit dem Tarif «Mehrpersonenhaushalt» (Fr. 45.00) erfasst.

Volljährige Personen, welche noch bei den Eltern wohnen, fallen unter den Tarif «Mehrpersonenhaushalt» bei den Eltern. Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, welche mit ihren Kindern zusammenleben, fallen unter den Tarif «Mehrpersonenhaushalt» (Fr. 45.00).

Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, welche zusammen mit Kindern im Konkubinat leben, erhalten Gebührenrechnungen im Umfang von Total Fr. 45.00 pro Haushalt (2 x Fr. 22.50). Die Kehrichtgrundgebühr für das Gewerbe beträgt Fr. 45.00. Die Rechnungen werden in den nächsten Tagen zugestellt

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

WohnweltObermumpf