Wie die Gemeinde Kaiseraugst berichtet, gelten die Verkehrsvorschriften und andere Signalisationen auch für die elektrisch betriebenen Fahrzeuge.
E-Scooter
E-Scooter stehen an einer Strasse. (Archivbild) - dpa
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Die Gemeinde Kaiseraugst erhält vermehrt Rückmeldungen in Sachen Umgang mit elektrisch betriebenen E-Fahrzeugen und E-Fortbewegungsmitteln. Da diese Fortbewegungsmittel kaum noch hörbar sind und oft von hinten an Fussgänger «anrauschen», erschrecken diese Personen.

Solche E-Fahrzeuge sind im Trend und mittlerweile überall anzutreffen, auf den Bahnperrons, in den Unterführungen und praktisch auf allen Geh- und Fusswegen. Leider werden zum Teil auch die signalisierten Höchstgeschwindigkeiten nicht mehr eingehalten, zum Beispiel in der 20 km/h -Zone im Dorfkern.

Damit Fussgänger nicht erschrecken, sollen sich die Benutzer von E-Fahrzeugen bemerkbar machen, zum Beispiel via Glocke. Zudem gelten die Verkehrsvorschriften, Verkehrsbeschränkungen, Fahrverbote und andere Signalisationen auch für die elektrisch betriebenen Fahrzeuge.

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