Für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Hellikon wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt.
Verwaltung Ausbildung.
Schnupperlehre -Kauffrau/Kaufmann EFZ Öffentliche Verwaltung. - unsplash
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Trotz Änderung der Covid-19-Verordnung vom 11. Dezember 2020 bzw. vom 18. Dezember 2020, sind Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung mit bis zu 50 Personen bis jetzt noch erlaubt. Um die Grenze von 50 Personen nicht zu überschreiten, bittet der Gemeinderat eine Teilnahme an der Veranstaltung vom 14. Januar 2021 der Gemeindekanzlei (061 871 01 61 oder gemeindeverwaltung@hellikon.ch) ab dem 4. Januar 2021 anzumelden.

Der Gemeinderat informiert voraussichtlich am 6. Januar 2021 definitiv, ob der Anlass überhaupt und in welcher Form, stattfindet. Es wird in Erwägung gezogen, die Orientierungsveranstaltung am 14. Januar 2021 in mehreren Auflagen hintereinander durchzuführen und entsprechend die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufzuteilen. Ebenfalls wird in Erwägung gezogen, Sprechstunden anzubieten, in denen Sie auch im kleineren Rahmen Fragen zur geplanten BNO-Revision stellen können.

Ab sofort können Sie unter sämtliche Planunterlagen zum Mitwirkungsverfahren bereits konsultieren. Gerne lässt man Ihnen ab dem 4. Januar 2021 auf Wunsch ausgedruckte Unterlagen zukommen. Die schriftliche Eingabe kann aufgrund der aktuellen unsicheren, epidemiologischen Lage auch bereits vor dem offiziellen Mitwirkungsverfahren erfolgen.

Für die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Hellikon sowie der Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) wird das Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) durchgeführt. Die Entwürfe inklusive dem Planungsbericht liegen vom 11. Januar 2021 bis und mit 14. Februar 2021 in der Gemeindekanzlei Hellikon während den Bürozeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert Auflagefirst schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon, eingereicht werden. Beim Mitwirkungsverfahren handelt es sich nicht um das öffentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit nach Art. 24 BauG. Dieses Verfahren wird später separat publiziert und durchgeführt.

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