Im Wald darf nur auf befestigten Waldstrassen Fahrrad gefahren werden. Zeininger werden daher gebeten, auf Touren abseits der Waldstrassen zu verzichten.
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Ein Mountainbiker fährt in einem Wald einen Weg hinunter. - Pixabay
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Wie die Gemeinde Zeiningen berichtet, gilt das Reiten und das Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen als unzulässige nachteilige Nutzung und ist daher verboten. Im Wald darf grundsätzlich nur auf befestigten Waldstrassen geritten oder gefahren werden.

Die Gemeinden können mit der Zustimmung des Kreisforstamts einzelne Strecken bezeichnen, auf welchen auch abseits der befestigten Waldstrassen geritten und mit Fahrrädern oder Mountainbikes gefahren werden darf.

Oberhalb des Grieshaldenwegs eine Zone für Freizeitaktivitäten

In Zeiningen ist oberhalb des Grieshaldenwegs resp. dem Clubhaus des VMC’s (Teil der Parz. 1098) eine Zone für Freizeitaktivitäten ausgeschieden. Dort ist das Biken erlaubt. Weitere solche Zonen sind in Zeiningen nicht definiert.

Die Gemeinde Zeiningen bittet daher auf Touren abseits der Waldstrassen zu verzichten und Jagdeinrichtungen wie Kirrungen (Anfutterungsstellen) nicht zu beschädigen. Besten Dank für die Kenntnisnahme und Einhaltung.

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