Wie die Gemeinde Flums informiert, erfolgt die Aufhebung der Gräber Feld N 35 bis 55 ab 14. März 2022.
Die Bahnhofstrasse in der Ortsgemeinde Flums im Kanton St. Gallen.
Die Bahnhofstrasse in der Ortsgemeinde Flums im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Im Friedhof Flums ist die gesetzliche Grabesruhe für die im Jahr 1996 Verstorbenen abgelaufen, und die Gräber (Feld N 35 bis 55) werden ab dem 14. März 2022 abgeräumt.

Falls Angehörige es wünschen, Grabsteine, Kreuze, Pflanzen abzuholen, wer­den sie gebeten, sich mit dem Einwohneramt oder dem Be­statter Michael Mannhart bis spätestens 12. März 2022 in Verbindung zu setzen, damit ein Abholtermin vereinbart werden kann.

Nach Ablauf dieser Frist wird über die Grabsteine, Kreuze, Pflanzen und so weiter ohne weitere Benachrichtigung und entschädigungslos verfügt (Artikel 27 VV zum Gesetz über die Friedhöfe und Bestattungen).

Entsorgungskosten

Nachträgliche Eigentumsansprüche werden in jedem Fall ausdrücklich abgelehnt. Die Entsorgungskosten von 50 Franken für Grab­steine, die nicht abgeholt werden, müssen den Angehörigen in Rechnung gestellt werden.

Die Aufhebung der erwähnten Gräber erfolgt ab 14. März 2022 durch das Werk­personal.

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