Wie die Gemeinde Pfäfers berichtet, findet der nächste Sirenentest am Mittwoch, 2. Februar 2022, statt.
Die Bewohner der Stadt in Neuseeland können die Dion-Lieder nicht mehr hören. (Symbolbild) - keystone
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Sirenen zur Alarmierung der Bevölkerung im Falle von Katastrophen und Notlagen sind ein wichtiges Element im Schweizer Bevölkerungsschutz.

Gestützt auf die Verordnung über den Bevölkerungsschutz (Bevölkerungsschutzverordnung, BevSV) vom 11. November 2020 (Stand, 1. Januar 2021) und das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) vom 20. Dezember 2019 (Stand, 1. Januar 2021) hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz den Sirenentest für alle Gemeinden obligatorisch erklärt.

Im Rahmen des ordentlichen Sirenentests wird die folgende Funktionsbereitschaft überprüft:

Sirenentest: Mittwoch, 2. Februar 2022

1330-1400: Allgemeiner Alarm (gesamte Schweiz)

1415-1600: Wasseralarm (Nahzonen unterhalb von Stauanlagen)

1330-1600: Meldung Alertswiss

Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Erläuterungen zum detaillierten Vorgehen des Sirenentests sowie zur Auswertung desselben entnehmen Sie bitte der Beilage «Merkblatt Sirenentest 2022».

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz wird in den Medien eine entsprechende Information verbreiten lassen. Im Amtsblatt des Kantons St.Gallen wird Ende Januar 2022 eine kurze Information erscheinen (elektronisch).

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