

Sporthalle Buechwis in Fällanden wird keine Notunterkunft

Am 24. April 2023 informierte der Gemeinderat, dass aufgrund der Erhöhung der Aufnahmepflicht für Flüchtlinge per 1. Juni 2023 von 0,9 Prozent auf 1,3 Prozent der Einwohnerzahl mangels Wohnraum für Personen aus dem Asylwesen, Wohncontainer als Flüchtlingsunterkunft aufgebaut werden müssen.
Weil die Wohncontainer erst im Herbst bezugsbereit sein werden, hat der Gemeinderat zudem entschieden, die Sporthalle 2 Buechwis in Benglen im Sinne einer Übergangslösung als Notunterkunft einzurichten.
Mit der Übernahme einer grösseren Anzahl von Personen, die nicht unmittelbaren Wohnraum in der Gemeinde benötigen, kann die Gemeinde Fällanden jedoch ihrer Aufnahmepflicht nachkommen, ohne dass die Turnhalle 2 in der Schulanlage Buechwis kurzfristig in eine Notunterkunft umfunktioniert werden muss
Die Aufnahmepflicht bleibt bestehen
Es handelt sich hierbei um Personen, die aktuell in Sonderunterbringungen ausserhalb der Gemeinde platziert sind.
Die Aufnahmepflicht von 1,3 Prozent ab 1. Juni 2023 bleibt unverändert bestehen, wie dies in allen anderen Gemeinden des Kantons der Fall ist.
Die Gemeinde Fällanden wird diese Personen folglich mit allen dazugehörigen Verpflichtungen einschliesslich Finanzierung und Administration et cetera übernehmen.