

Fällanden erlässt eine neue Personalverordnung

Am 13. Juni 2021 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Fällanden der neuen Gemeindeordnung mit Bildung einer Einheitsgemeinde zugestimmt. Sie ist per 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Die bisherige Schulgemeinde und die Politische Gemeinde verfügen heute über zwei separate Personalverordnungen mit punktuell unterschiedlichen Regelungen.
Mit der vorliegenden Totalrevision der Personalverordnung sollen die unterschiedlichen Regelungen und die daraus entstehenden Rechtsunsicherheiten eliminiert und eine neue, für alle kommunal angestellten Mitarbeitenden gültige Personalverordnung erlassen werden.
Umfang der Verordnung reduziert sich
Die Gemeindeversammlung wird am 14. September 2022 über die neue Personalverordnung abstimmen. Die neue Personalverordnung regelt diejenigen Sachverhalte, die in der Gemeinde abweichend zum Personalrecht des Kantons Zürich geregelt werden sollen.
Überall dort, wo kommunal nichts geregelt ist, kommt wie bis anhin (Schulgemeinde) beziehungsweise neu (Politische Gemeinde) das kantonale Recht zum Tragen. Gegenüber den heutigen Personalverordnungen wird übergeordnetes Recht nur noch in Ausnahmefällen wiederholt.
Damit reduziert sich der Umfang der Personalverordnung auf 31 Artikel. Gleichzeitig muss bei Änderungen des übergeordneten Rechts die kommunale Verordnung nicht angepasst werden.
Ab August 2022 auf der Webseite der Gemeinde einzusehen
Der entsprechende Beschluss und die Details der neuen Personalverordnung werden am 12. August 2022 mit der Aktenauflage zur Gemeindeversammlung auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht.
Die neue Personalverordnung der Gemeinde Fällanden stellt eine moderne, schlanke, den heutigen Bedürfnissen entsprechende rechtliche Grundlage dar. Sie bringt Klarheit in Bezug auf die Frage des anwendbaren Rechts für die Mitarbeitenden der Gemeinde und das kommunal angestellte Personal der Schule.