Aktuell sind Bestrebungen der Swissgrid AG als Eigentümerin der Hochspannungsleitung Benken–Fällanden im Gange, die Dienstleistungsverträge für die Überleitungsrechte zu erneuern.
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Für den Betrieb von Hochspannungsleitungen brauchen die Betreiber ein Überleitungsrecht. In der aktuellen Vertragsverlängerung schlägt die Swissgrid AG als Betreiberin der Fällander Hochspannungsleitung den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern eine Entschädigung nach den äusserst tiefen Tarifen für Landwirtschaftsland vor – ohne Rücksicht darauf, ob es sich beim betroffenen Grundstück tatsächlich um Landwirtschaftsland oder um Bauland handelt.

Zudem sichert sich die Swissgrid AG mit den neuen Verträgen die Möglichkeit, weitere Leitungsseile an den Masten und zusätzlich z. B. Mobilfunk-Antennen (Stichwort 5G) anbringen zu können. Aufgrund dieser Ausgangslage können die Verträge in der vorliegenden Form nicht akzeptiert werden.

Es ist dem Gemeinderat ein zentrales Anliegen, die Gesundheit, das Wohlbefinden sowie die Rechte der Fällander Bevölkerung zu schützen. Die Hochspannungsleitung, vor allem in ihrem Verlauf in Benglen, ist seit vielen Jahren ein viel diskutiertes Thema in der Bevölkerung und hat zu verschiedenen Vorstössen bei der jeweiligen Betreibergesellschaft geführt.

Definitive und nachhaltige Lösung

Eine definitive und nachhaltige Lösung für die Probleme mit der Hochspannungsleitung kann durch die Verlegung unter Terrain erreicht werden. Die Erdverlegung der Hochspannungsleitung ist deshalb ein Anliegen des Gemeinderats, insbesondere da sich neben grösseren Wohnbauten sowohl das Schulhaus als auch der Kindergarten Buechwis in unmittelbarer Nähe resp. genau unter der Hochspannungsleitung befinden.

Mit dem Auslaufen der Durchleitungsverträge und den damit notwendig werdenden Verlängerungen ergibt sich die Möglichkeit, dieses Thema erneut aufzugreifen. Der Gemeinderat hat nun das weitere Vorgehen definiert, das statt einer Verlängerung der Überleitungsrechte für die Hochspannungsleitung den Bau einer neuen erdverkabelten Leitung resp. den Rückbau der bestehenden Hochspannungsleitung zum Ziel hat.

Für die Koordination der entsprechenden Aktivitäten und die weitere Bearbeitung des Themas wird eine Projektgruppe eingesetzt. Die betroffenen Grundeigentümer/innen werden laufend informiert.

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