

Bildung einer Naturschutzkommission

In der Gemeinde Fällanden besteht zwar eine Vernetzungskommission, jedoch keine Naturschutzkommission. Der Gemeinderat hat per 1. Juli 2019 eine Naturschutzkommission gebildet und die Vernetzungskommission darin integriert.
Schon seit einiger Zeit besteht seitens des Gemeinderats Fällanden das Bedürfnis, den Naturschutz zu stärken und die verschiedenen Aufgabengebiete in einer Kommission zusammenzufassen. Um die vielfältigen Aufgabenbereiche der Gemeinde im Naturschutz zu organisieren, empfiehlt es sich darum, eine Naturschutzkommission einzusetzen. Die Naturschutzkommission berät die Gemeinde in allen Belangen des Naturschutzes, beim kommunalen Unterhalt, bei Planungen und bei gemeindeeigenen Hoch- und Tiefbauvorhaben. Zu den Aufgaben der Kommission gehören weiter der Aufbau und die Bewirtschaftung des Naturschutzinventars, das Erstellen oder Überarbeiten der Naturschutzverordnung und des Beitragsreglements sowie das Ausstellen der Bewirtschaftungsverträge. Die Kommission kontrolliert die fachgerechte Pflege und macht Vorschläge zur Aufnahme zusätzlicher Objekte. Sie begutachtet Projekte und Vorhaben, die Schutzobjekte beeinträchtigen könnten. Aufgrund der nahen Beziehung der Vernetzungskommission zu einer Naturschutzkommission werden diese Zusammengelegt bzw. die Vernetzungskommission wird vollständig in die Naturschutzkommission integriert.
Revision Ortsplanung
Die letzte grössere Ortsplanungsrevision der Gemeinde Fällanden ist aus dem Jahr 2007 datiert. Die Gemeinde Fällanden ist seit 2007 stetig gewachsen. Die Einwohnerzahl hat von rund 7'100 auf rund 8'650 Einwohnerinnen und Einwohner zugenommen. Das entspricht einem Zuwachs von 22 % in 11 Jahren. Bei der Betrachtung der Bauzonen (Stand 2016) wird deutlich, dass bereits über 90 % der Bauzonen überbaut sind. Es sind nur noch wenige unbebaute Parzellen vorhanden. Eine Überprüfung und allenfalls Anpassung der ortsplanerischen Zielsetzungen und Grundlagen werden somit nötig. Dies umso mehr, da sich seit 2007 auch die übergeordneten Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben. Gestützt auf diese Ausgangslage beabsichtigt der Gemeinderat Fällanden eine Überprüfung und Revision der Ortsplanung in die Wege zu leiten. In einem ersten Schritt soll der Handlungsbedarf hinsichtlich der kommunalen als auch der übergeordneten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen aufgezeigt werden. Anschliessend sollen dann die verschiedenen Inhalte und der zeitliche Ablauf der Ortsplanungsrevision definiert und durch den Gemeinderat verabschiedet werden. Dabei sollen die Bevölkerung und die Parteien frühzeitig und in geeigneter Form in die Ortsplanungsrevision involviert werden.
Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats
Brigit Frick, Vorsteherin Ressort Finanzen und Steuern, hat mit Schreiben vom 3. April 2019 beim Bezirksrat Uster ihr Entlassungsgesuch aus dem Gemeinderat per 30. November 2019 eingereicht. Mit Beschluss vom 17. April 2019 hat der Bezirksrat Uster Brigit Frick ihr Gesuch bewilligt und den Gemeinderat Fällanden eingeladen, eine Ersatzwahl anzuordnen.
Mit Beschluss vom 26. März 2019 hat der Gemeinderat Fällanden Brigit Frick als Leiterin der Abteilung Präsidiales und Stellvertreterin der Gemeindeschreiberin per 1. Dezember 2019 angestellt. Weil gemäss Gesetz über die politischen Rechte eine Anstellung bei der politischen Gemeinde und das Amt als Gemeinderätin nicht vereinbar sind, muss eine Ersatzwahl durchgeführt werden. Wahlvorschläge können ab 26. Juli 2019 (Publikation der Wahlanordnung) bis spätestens zum 4. September 2019 eingereicht werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Ab 26. Juli kann das entsprechende Formular für die Einreichung der Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Sofern nur eine Person vorgeschlagen wird, erklärt der Gemeinderat die vorgeschlagene Person am 1. Oktober 2019 in der stillen Wahl als gewählt. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet der erste Wahlgang am 17. November 2019 statt, ein allfälliger zweiter Wahlgang wird auf den 9. Februar 2020 festgelegt. Im Falle einer Urnenwahl werden gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung leere Wahlzettel verwendet.