Wie die Gemeinde Lyss mitteilt, müssen Bepflanzungen, die in Strassen hineinragen, zurückgeschnitten werden.
Schule Lyssbach an der Kirchenfeldstrasse 5-7 in Lyss.
Schule Lyssbach an der Kirchenfeldstrasse 5-7 in Lyss. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
Ad

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen auf privatem Grund, die zu nahe an der Strasse stehen oder in den Strassen- und Trottoirraum hineinragen, sind regelmässig zurückzuschneiden.

Äste und Blätter schränken die Übersicht bei Strassenverzweigungen ein und gefährden dadurch die Verkehrsteilnehmenden.

Zurückgeschnittene Büsche und Bäume sind auch nötig, damit die Strassenuntehalts- und Reinigungsarbeiten reibungslos durchgeführt werden können.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Lyss