

Kappelen: Ergebnisse der Mitwirkung Anpassung des Zonenplans

Der Gemeinderat von Kappelen hat im Rahmen der laufenden ordentlichen Ortsplanungsrevision den Entwurf der nachträglichen Anpassung des Zonenplans und des Baureglements zur Mitwirkung aufgelegt.
Darin ist vorgesehen, das Areal des Gewächshauses am Dorfeingang Kappelen aus Richtung Worben (Parzelle 484, Dorfstrasse 99a, heute Landwirtschaftszone) in eine Zone für öffentliche Nutzung «Gemeindebetriebe» (ZöN F) zu überführen, um damit eine Standortoption für den Neubau eines Werkhof-/Feuerwehrmagazins zu schaffen.
Bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist vom 6. Oktober 2023 sind fünf Eingaben eingereicht worden, eine davon als Sammeleingabe, welche von 44 Personen mitunterzeichnet wurde.
Die Eingaben bringen unterschiedliche Sichtweisen und Argumente ein, stellen jedoch mehrheitlich den Standort Dorfstrasse 99a für einen Ersatzbau des heutigen Feuerwehrmagazins infrage.
Ergebnis der Mitwirkung: Begründungen
Die mit der Nutzung als Feuerwehrmagazin und möglicher Altstoffsammelstelle einhergehenden Lärmemissionen tagsüber und abends seien an diesem Standort nicht akzeptabel.
Die Verkehrssicherheit für Fussgänger werde durch die angenommene Nutzung zusätzlich gefährdet.
Der Standort verursache Mehrverkehr und sei insbesondere für eine Altstoffsammelstelle und den Werkhof nicht geeignet.
Das Ortsbild am Dorfeingang werde durch einen Industriebau entwertet.
Die Zweckmässigkeit eines Feuerwehrmagazins wird infrage gestellt
Die Erwerbsbedingungen des Areals und die Rückbaukosten des heutigen Treibhausaltbaus seien nicht klar.
Die Gemeinde besitze eigenes Land im Bereich der Schulanlage, welches sich auch aus Gründen der Synergien mit dem Unterhalt der Schulanlage besser eigne.
Die Zweckmässigkeit und generelle Notwendigkeit eines Feuerwehrmagazins in Kappelen werden durch den Grossteil der Eingaben infrage gestellt.
Für den Werkhof alleine sei ein Neubau überdimensioniert und unnötig.
Weitere Erläuterungen sind nötig
Der Gemeinderat dankt allen Mitwirkenden für ihre Eingaben und ihr Engagement.
Die Eingaben haben insbesondere aufgezeigt, dass zum Verfahren, dem Stand der Planungen und den Absichten des Gemeinderats weitere Erläuterungen erforderlich sind.