

Aarberg bittet die Einwohner Bepflanzungen zurückzuschneiden

Das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 schreibt unter anderem vor, Hecken, Sträucher und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 Zentimeter Abstand vom Fahrbahnrand haben.
Äste dürfen nicht in das über der Strasse freizuhaltenden Lichtraumprofil von 4,50 Meter Höhe hineinragen.
Der Raum über Fuss-, Geh- und Radwegen ist auf eine Höhe von 2,50 Meter frei zu halten. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
Verkehrssicherheit hat oberste Priorität
Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art inklusive Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist.
Die Strassenanstösser werden ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen zu jeder Zeit auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückgeschnitten zu halten.
Ab dem 15. Mai 2023 werden Kontrollen der Lichtraumprofile durchgeführt.