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Zweiter Wahlgang der Luzerner Gemeindewahlen am 28. Juni
Ende Juni wird in den Luzerner Gemeinden klar sein, wer in den Exekutiven Einsitz nimmt. Der Regierungsrat hat den zweiten Wahlgang auf den 28. Juni festgelegt. Der ursprüngliche Termin am 17. Mai war wegen der Coronapandemie gestrichen worden.

Wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, hatte der Regierungsrat vor dem Entscheid beim Verband Luzerner Gemeinden (VLG), beim Gemeindeschreiberverband und bei den im Kantonsrat vertretenen Parteien eine Vernehmlassung durchgeführt. Auch alle Gemeinden, in denen ein zweiter Wahlgang nötig ist, konnten sich äussern.
Mit dem nun festgesetzten Wahltermin sei sichergestellt, dass die Parteien genügend Zeit für einen Wahlkampf hätten, heisst es in der Mitteilung. Die neue Legislatur für die Gemeinde- und Stadträte könne zudem fristgerecht am 1. September 2020 beginnen.
Eingabeschluss für den zweiten Wahlgang ist der Donnerstag, 30. April 2020.
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