Die Stadt Luzern führt eine Maskenpflicht für Erwachsene auf den Arealen der Volksschulen ein. Sie gilt für alle erwachsenen Personen, die die Schulanlagen nutzen, also auch für Private und Sportvereinsmitglieder. Die Lehrpersonen dürfen einzig beim Unterricht die Maske abnehmen.
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Erwachsene Personen müssen die Maske neu bereits beim Betreten des Schulareals aufsetzen und nicht erst im Schulhaus, wie der Stadtrat am Freitag mitteilte. Keine Maskenpflicht gilt für Lehrpersonen im Klassenzimmer sowie in den Turnhallen und auf Sportplätzen, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.

Die Stadt reagiert mit der Verschärfung der Maskenpflicht auf die Massnahmen des Kantons Luzern. Dieser hatte am Freitag angekündigt, das Maskenobligatorium auf alle öffentlich zugänglichen Innenräume auszuweiten. Davon betroffen sind unter anderen auch die städtische Verwaltung, die Märkte und die Bibliotheken.

Für die Schulen hatte der Kanton keine weiterführenden Massnahmen erlassen, eine Maskenpflicht erliess er für Drittpersonen auf Schularealen. Das kantonale Rahmenschutzkonzepte Volksschule, das seit Beginn des Schuljahres gilt, habe sich bewährt.

In der Stadt Luzern müssen neu auch Lehrpersonen Masken tragen bis zur Schulzimmertür. Damit geht die Stadt etwas weiter als es der Kanton vorgibt, folgt aber dem Beispiel des Kantons Zürich. Dort müssen ab Montag Erwachsene auf Schularealen Masken tragen.

Die aktuelle Verordnung zur Maskentragpflicht ist vom Kanton Luzern vorerst bis am 31. Januar 2021 befristet worden.

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