Ein 21-jähriger Mann muss sich am (heutigen) Dienstag vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten, weil er im April 2020 seine Mutter erstochen hat.
Handschellen
Einem Mann werden Handschellen angelegt. (Symbolbild) - Pixabay

Ein 21-jähriger Mann muss sich am (heutigen) Dienstag vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten, weil er im April 2020 seine Mutter erstochen hat. Er ist laut der Anklage allerdings schuldunfähig und soll statt einer Strafe eine stationäre Therapie erhalten.

48 Mal stach der Beschuldigte an jenem Nachmittag im April in der gemeinsamen Wohnung in Emmenbrücke mit einem grünen Küchenmesser auf seine Mutter ein, wie der Anklageschrift zu entnehmen ist. Anschliessend rief er die Polizei. Das Opfer verblutete noch vor Ort, der Mann wurde festgenommen.

Er gibt die Tat zu. Eine innere Stimme habe ihm am Morgen des Vortags gesagt, dass er seine Mutter töten müsse. Als sich diese im Badezimmer befand, habe er gewusst, dass nun der Moment gekommen sei, um es zu tun.

Ein forenisch-psychiatrischer Gutachter attestierte dem Beschuldigten eine schizophrene Psychose sowie schädlichen Gebrauch von Cannabis zum Tatzeitpunkt. Die Rückfallgefahr sei erhöht, eine stationäre therapeutische Massnahme nötig.

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