Wegen Vergewaltigung und versuchter schwerer Körperverletzung muss sich ein 32-jähriger Mann (heute) Freitag vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Die Anklage fordert fünf Jahre Gefängnis, eine stationäre Massnahme und einen Landesverweis.
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Der Beschuldigte soll während eines Kurzaufenthalts in Luzern einen Bekannten mit 25 Stich- und neun Schnittverletzungen getötet haben. (Archivbild) - sda - Luzerner Gerichte

Laut der Anklageschrift soll der Beschuldigte am frühen Morgen im Oktober 2017 in der Waschküche eines Hauses an der Baselstrasse in der Stadt Luzern eine Frau vergewaltigt und sie ins Gesicht geschlagen haben. Er bestreitet den Vorwurf.

Zwei Jahre zuvor nahm er zudem an einer unbewilligten Demonstration von Kurden in Bern teil. Dabei kam es zu einem Angriff auf ein Auto, dessen Insassen türkische Flaggen mitführten. Im Zuge der Auseinandersetzung fiel der Lenker zu Boden. Der Beschuldigte soll ihm mit dem Fuss gegen den Kopf getreten haben.

2019 sass der Beschuldigte mehrere Monate in Untersuchungshaft, nachdem er bei der Polizei vorsprach und gedroht hatte, die Frau, die ihn der Vergewaltigung bezichtige, und sich selber umzubringen. Die Staatsanwaltschaft will die Haftstrafe aufschieben und zuerst eine stationäre Massnahme anordnen. Danach soll ein obligatorischer Landesverweis von zehn Jahren für den türkischen Staatsbürger ausgesprochen werden.

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