Luzerner Stadtrat will Initiative nach Annahme umsetzen

Die Gesamtprüfungskommission (GPK) habe keine Hinweise gefunden, dass er gegenüber dem Parlament nicht korrekte Ausführungen zum Vertrauensschutz gemacht habe, teilte der Stadtrat am Mittwoch, 7. Juni 2023, mit.
Er weist darauf hin, dass das Parlament ausführlich über die Vergabe des Servicegebäudes diskutiert und eine öffentliche Ausschreibung abgelehnt habe.
Der Stadtrat sieht darin einen «verbindlichen Auftrag», die Initiative umzusetzen, nachdem sie von den Stimmberechtigten angenommen worden sei.
«Der Vertrauensschutz wird dadurch zusätzlich belastbar», erklärte er.
Die Empfehlungen würden sich auf Vorgänge beziehen, die weit zurücklägen
Zu den Empfehlungen der GPK hielt der Stadtrat fest, dass diese sich auf Vorgänge beziehen würden, die weit zurücklägen.
Jüngere Entscheide und deren Kommunikation seien nicht zuletzt durch die Einführung eines elektronischen Geschäftsverwaltungssystems gut und systematisch dokumentiert.
Auch die Empfehlung, die Protokollierung für alle Geschäftsarten zu verbessern, sei bereits umgesetzt.
Die mögliche Amtsgeheimnisverletzung sei nicht belegt
Zur möglichen Amtsgeheimnisverletzung erklärte der Stadtrat, dass diese nicht belegt sei.
Er nehme Hinweise auf Geheimhaltungspflichtverletzungen aber ernst und prüfe jeweils auch, ob Anzeige erstattet werden solle.