Die Luzerner Regierung verzichtet vorerst auf ergänzende Hilfe für Firmen, die unter den Folgen des Coronavirus leiden. Sie will die Wirkung der Bundeshilfe abwarten. Mahnungen und Zahlungsfristen werden aber aufgeschoben. Bereits gingen 4158 Kurzarbeitsgesuche ein.
Luzerner Regierung
Flaggen hängen am Luzerner Regierungsgebäude. - Keystone

Der Regierungsrat sei der Ansicht, dass die Bundespakete zuerst zeigen müssten, wie und wo sie wirken. Es soll keinen Missbrauch geben. «Wir wollen beobachten, wie sich diese Massnahmen auswirken», sagte Wirtschaftsdirektor Fabian Peter (FDP) am Donnerstag vor den Medien.

Man wolle nicht im gleichen Bereich auch noch ergänzende kantonale Massnahmen vorsehen. In den nächsten Wochen und Monaten werde die Regierung die Entwicklung analysieren. «Wir wollen das Pulver nicht zu früh verschiessen.» Denn es sei davon auszugehen, dass die Krise erhebliche Kosten etwa im Gesundheitswesen auslösen werde, die der Kanton tragen müsse.

«Auch indirekt betroffene Firmen werden ins Strudeln kommen», sagte Peter, etwa wegen Unterbruch der Zulieferkette. Das habe Auswirkungen auf den Steuerertrag und bringe zusätzliche Kosten für den Kanton.

Bis am Dienstagabend waren 4158 Kurzarbeitsgesuche eingegangen. Davon habe man 2050 behandelt. Bis Freitag werden alle Gesuche beantwortet, die bis letzte Woche gestellt wurden. Bei den Arbeitslosen zeigt sich bereits ein leichter Anstieg von rund 5 Prozent. In Luzern seien 7361 Stellensuchende gemeldet.

Um der Luzerner Wirtschaft dennoch unter die Arme zu greifen, habe der Kanton eine erste Massnahme bereits umgesetzt und Rechnungen umgehend bezahlt, sagte Finanzdirektor Reto Wyss (CVP). So seien am Freitag 51,5 Millionen Franken freigegeben worden.

Weitere Massnahmen seien der Verzicht auf Zahlungsmahnungen für Steuerschulden, auch gebe es keine neuen Betreibungen für Steuerforderungen, der Verzugszins für Staats- und Gemeindesteuern werde für 2020 auf 0 Prozent gesenkt. Die Akontorechnungen würden nicht im Juni sondern später ausgelöst.

Nicht vom Fristenstillstand betroffen seien das Bau- und Planungs- sowie Beschaffungswesen, sagte Wyss. Damit wolle man in diesen Bereichen einen Stillstand verhindern. Nach der Luzerner Kantonalbank, die ihren Kunden 50 Millionen Franken Liquiditätshilfe bereitstellt, hätten auch andere Geschäftsbanken ähnliche Angebote beschlossen. «Das alles wird nicht reichen, um die Folgen der Corona-Krise auszugleichen», hielt Wyss fest.

Beim Kanton Gesuche für Soforthilfe einreichen können nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen. Ihnen winkt ein zinsloses und rückzahlbares Darlehen von 30 Prozent der Erträge der letzten Jahresrechnung, wie Bildungs- und Kulturdirektor Marcel Schwerzmann (parteilos) sagte.

Zweite Priorität haben Ausfallentschädigungen im Kulturbereich, also die Abfederung des finanziellen Schadens, der durch Corona entstanden ist, im Umfang von 80 Prozent. Gesuche können bis voraussichtlich Mitte Mai auf www.kultur.lu.ch eingereicht werden. Der Finanzierungsanteil des Kantons sei noch unklar.

Von der Corona-Krise stark betroffen seien der Gastrobereich und Verkaufsgeschäfte, sagte Regierungspräsident Paul Winiker (SVP). Im Restaurantbereich seien Take-Away oder Hauslieferdienst eine Alternative. Während sich die Imbiss-Betriebe an die Ladenschlusszeiten halten müssen, gilt das für letztere nicht. Die Regierung wolle trotz der Krise die Ladenschlusszeiten aber nicht anpassen, da es keine Engpässe gebe und Ansammlungen zu verhindern seien.

Auch in Zeiten des Ausnahmezustandes beziehe die Regierung den Kantonsrat so gut wie möglich mit ein und setze alles daran, dass er seine Geschäftstätigkeit sobald wie nötig wieder aufnehmen kann, sagte Winiker. Die Staatskanzlei schaue, ob und wie die Parlamentssession vom 10./11. und 18. Mai stattfinden könne. Insbesondere seien geeignete Räume nötig.

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