Luzerner Grüne reduzieren Mandatsabgaben an die Partei

Bislang mussten Kantonsrätinnen und Kantonsräte der Grünen 30 bis 35 Prozent dessen, was sie durch ihre Parlamentsarbeit verdienen, an die Kantonalpartei abgeben. Grossstadtrats- und Einwohnerratsmitglieder entrichteten die Abgabe an ihre jeweilige Ortsgruppe. Die Parteimitglieder haben anlässlich ihrer Versammlung nun das Finanzreglement angepasst, wie die Grünen am Freitag mitteilten.
Künftig können diese Parlamentsmitglieder einen Abzug für ungedeckte Betreuungskosten machen. Für Geringverdienende wird die Abgabe zudem auf 10 Prozent reduziert. Damit ermögliche es die Partei auch Personen mit geringem Einkommen oder Verantwortung im familiären Care-Bereich, ein Parlamentsmandat für die Grünen ausüben zu können.
Die Grünen bemängeln in der Mitteilung, dass die Parlamentsarbeit nicht ausreichend finanziell abgegolten werde und fordern eine Erhöhung der Ratsentschädigung.