Luzerner Gericht spricht Mann (75) der versuchten Tötung schuldig

Das Wichtigste in Kürze
- Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Mann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
- Der 75-Jährige hatte während der Fussballweltmeisterschaft seine Frau gewürgt.
Weil er seine Frau gewürgt hatte, ist ein 75-jähriger Mann vom Luzerner Kriminalgericht der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen worden. Die Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren wird zu Gunsten einer ambulanten therapeutischen Massnahme aufgeschoben.
Das Gericht sprach den Mann am Mittwoch zudem der einfachen Körperverletzung schuldig. Es verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 130 Franken (7800 Franken).
Das Urteil ist rechtskräftig. Der Beschuldigte hatte die Anklage und die beantragte Strafe akzeptiert, so dass der Prozess im abgekürzten Verfahren abgewickelt werden konnte. Mit Ausnahme der akkreditierten Journalisten war die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen worden.
Der Mann würgte seine Frau während der Fussballweltmeisterschaft 2018. Er schaute sich zunächst beim Bahnhof Luzern im Rahmen eines Public Viewings einen Match an. Er konsumierte dabei Weisswein und Bier.

Später schaute der Beschuldigte in seinem Schlafzimmer mit seiner Frau im TV ein Spiel zwischen Brasilien und Belgien an. Dabei ärgerte er sich über den brasilianischen Fussballer Neymar und das «typische südamerikanische Theaterspielen». So heisst es in der Anklageschrift.
Er nahm damit auch Bezug auf seine aus der Dominikanischen Republik stammende Schwiegertochter. Deswegen hatte er sich an jenem Tag bereits einmal mit seiner Ehefrau gestritten.
Tötung der Ehefrau in Kauf genommen
Um die Situation zu entschärfen, verliess die Gattin das Schlafzimmer. Doch der Beschuldigte folgte ihr, schlug sie und riss sie an den Haaren. Schliesslich drückte er ihr in der Küche während mindestens 20 Sekunden beide Daumen auf den Kehlkopf.
Erst das Eingreifen der Tochter, die in einer Nachbarswohnung lebte, beendete die Gewalttat. Danach schaute der Beschuldigte den WM-Match zu Ende.

Durch das Würgen habe der Beschuldigte seine Gattin unmittelbar in Lebensgefahr gebracht, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift. Er habe damit in Kauf genommen, sie zu töten.
Die Staatsanwaltschaft anerkennt zwar, dass das Verhalten des Mannes die Folge eines jahrelangen Familienkonflikts war. Sie kommt aber auch zum Schluss, dass er den Streit hätte verhindern können.
Dem Beschuldigten wird eine im mittleren Grad verminderte Schuldfähigkeit zugestanden. Grund dafür ist eine «Störung aus dem schizophrenen Formenkreis». Zusammen mit dem Alkohol und den emotionalen Gesprächen habe die Erkrankung zu dem Kontrollverlust geführt, heisst es in der Anklageschrift.