Ein 77-jähriger Autofahrer steht am (heutigen) Donnerstag vor dem Luzerner Kantonsgericht, weil er mit 81 km/h statt der erlaubten 50 km/h unterwegs war. Er verteidigte seine Geschwindigkeitsübertretung damit, dass er «wie aus einem Rohr» habe niesen müssen und dabei aufs Gaspedal getreten sei.
Niesen
Ein 77-Jähriger Autofahrer gibt an, mit 81 statt 50 Kilometern unterwegs gewesen zu sein, weil er niesen musste. (Symbolbild) - Keystone

Der Mann war am frühen Morgen im Juli 2020 in der Stadt Luzern unterwegs zum Flughafen, als er in die Geschwindigkeitskontrolle geriet. Die Staatsanwaltschaft bestrafte ihn dafür mit einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse von 600 Franken. Das akzeptierte der Mann nicht und gelangte ans Bezirksgericht.

Er sei, sagte er dem Einzelrichter, an jenem Morgen unterwegs zu einer Segelreise, ganz langsam gefahren. Der besagte Radarkasten sei ihm schliesslich bekannt. Urplötzlich aber habe er niesen müssen und es habe ihn «zusammengeklappt, wie ein Sackmesser». Auf dem Radarfoto hält sich der Beschuldigte die rechte Hand vor den Mund.

Der Richter aber wertete den angeblichen Niesanfall als eine unglaubhafte Schutzbehauptung. Bei einen Zusammenklappen des Körpers würden sich die Füsse eher nach oben bewegen und nicht nach unten Richtung Gaspedal. Zudem reiche eine kurzes Gasgeben nicht aus, für eine derartige Beschleunigung. Das verkehrswidrige Verhalten wiege schwer und sei als rücksichtslos zu werten.

Der Richter verschärfte die bedingte Geldstrafe und erhöhte die Busse auf 2000 Franken. Zudem müsse der Beschuldigte die Verfahrenskosten von 4680 Franken tragen. Auch dieses Urteil zog der Mann weiter.

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