Die Grund- und Notfallversorgung soll an allen drei Standorten des Luzerner Kantonsspitals (Luks) gesichert werden. Das Spitalgesetz wird dazu neu erarbeitet.
Pilatus
Der Luzerner Hausberg Pilatus hinter dem Kantonsspital Luzern. - Keystone

An allen drei Standorten des Luzerner Kantonsspitals (Luks) soll die Grund- und Notfallversorgung sichergestellt werden. Die Gesundheitskommission des Kantonsrats hat deswegen eine entsprechende Änderung des Spitalgesetzes erarbeitet und in die Vernehmlassung geschickt.

Anlass dafür waren die Diskussionen um das künftige Angebot in Wolhusen, wie die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (Gask) des Kantonsparlaments am Montag mitteilte. Sie hofft, dass sie mit den neuen Bestimmungen im Gesetz das «Vertrauen der Bevölkerung in die Gesundheitsversorgung» wiederherstellen könne.

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