Gutachten empfiehlt nach VBL-Subventionsaffäre Ausstandsregeln

Für die Mitglieder des VVL sollte demnach ein detailliertes Offenlegungs- und Ausstandsreglement erlassen werden, heisst es im Bericht, den die AKK am Dienstag veröffentlichte. Mit dem Verbundsrat sollen Mandatsverträge abgeschlossen werden, die Rechte und Pflichten und insbesondere Loyalitäten bei Interessenskonflikten klären.
Das Gutachten kam zum Schluss, dass die kantonalen Gremien, also Regierung, AKK, Finanzkontrolle und das zuständige Departement ihre Aufsichtspflicht insgesamt gut wahrgenommen haben. Einzig der Verbundrat hätte gegenüber den VBL mehr Druck ausüben können.
Dem Regierungsrat empfiehlt das Gutachten zudem, die Leistungsvereinbarungen zu optimieren. So könnten neben der Rahmenvereinbarung, die mit dem VVL über vier Jahre abgeschlossen wird, auch jährliche Zusatzvereinbarungen getroffen werden. Die Finanzkontrolle und andere kantonale Aufsichtsgremien sollen zudem vereinfachten Zugriff auf Subventionsberechtigte erhalten.