Das Luzerner Kantonsgericht hat die Beschwerde einer Privatperson gegen die Covid-Verfügung der Dienststelle Gesundheit und Sport (Dige) gutgeheissen. Die Anordnung geht laut dem Gericht über die Kompetenz der Dienststelle hinaus und muss aufgehoben werden.
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Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde richtete sich gegen die im Juli erlassene Allgemeinverfügung. Diese enthält etwa eine Obergrenze von 100 Personen in Gastwirtschaftsbetrieben sowie privaten und öffentlichen Veranstaltungen als Massnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus.

Laut dem am Dienstag veröffentlichten Urteil erlangen die Massnahmen für eine unbestimmte Anzahl von Gastwirtschaftsbetrieben und Veranstaltungen Bedeutung. Aus diesem Grund handle es sich bei der Anordnung nicht um eine Allgemeinverfügung, sondern um einen Erlass. Für einen solchen fehle der Dige aber die Kompetenz, die Anordnung sei aufzuheben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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