Geplante Beteiligung des Kantons an der Kapitalerhöhung der LUKB

Sinnvoller wäre eine geringere Aufstockung zugunsten einer Äufnung eines Fonds zur Umsetzung der Klimaziele, der wohl grössten Herausforderung unserer Gesellschaft in diesem Jahrhundert.
Dass die Luzerner Kantonalbank ihr Eigenkapital mit der Entscheidungskompetenz der Generalversammlung um 500 Mio. erhöhen will und damit das Risiko für den Kanton als Geber eine Staatsgarantie reduziert, begrüssen wir.
Kritisch jedoch sehen wir die Beteilung des Kantons in der Höhe von über 300 Mio. Gesetzlich besteht eine Mindestbeteiligung des Kantons an der LUKB von 51 %. Es besteht also durchaus Handlungsspielraum.
Spielraum für wichtige Investitionen wird eingeschränkt
Mit der Erhöhung steigt die Nettoschuld des Kantons wieder auf über 250 Mio. (gut 50 Mio. werden aus dem Finanzvermögen genommen). Damit wird der Spielraum für wichtige Investitionen in die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zur Erreichung der Klimaziele wiederum stark eingeschränkt. Besser wäre eine niedrigere Beteilung an der Erhöhung, etwa um 100 Mio. und dafür die Einzahlung des Betrages in einen Klimafonds.
Damit werden die für das Stimmrecht relevanten Mehrheitsverhältnisse nicht tangiert. Die damit verbundene Reduktion der Dividendenausschüttung durch die LUKB an den Kanton sind verkraftbar. Mit einer konsequenten Umsetzung der Klimaziele spart der Kanton nachhaltig an den ‘klimabedingten Reparaturkosten’ und sichert die Lebensgrundlage unserer Gesellschaft, die Hauptaufgabe der politischen Institutionen.