Wie der Kanton Luzern berichtet, tritt die Teilrevision des Betreuungs- und Pflegegesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft.
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, muss dafür meist viel Zeit aufbringen. Foto: Daniel Karmann/dpa
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, muss dafür meist viel Zeit aufbringen. Foto: Daniel Karmann/dpa - dpa-infocom GmbH

Der Regierungsrat setzt die Teilrevision des Betreuungs- und Pflegegesetzes auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Mit der Gesetzesänderung wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass künftig Leistungen zur Anerkennung der unentgeltlichen Pflege und Betreuung durch Angehörige und zu deren Entlastung ausgerichtet werden können.

Der Luzerner Kantonsrat hat am 31. Januar 2023 die Änderung des Betreuungs- und Pflegegesetzes vom 13. September 2010 (BPG; SRL Nr. 867) als Gegenentwurf zur abgelehnten «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» beschlossen.

Anerkennungszulage und Gutscheine für Entlastungsangebote

Nachdem am 17. Mai 2023 die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, setzt der Regierungsrat die Gesetzesänderung nun auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

Personen im Kanton Luzern, die Angehörige zu Hause betreuen und pflegen, können somit ab nächstem Jahr von einer Anerkennungszulage und von Gutscheinen für Entlastungangebote profitieren.

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