Eine Luzerner Journalistin, der zu Unrecht die Teilnahme an einer Hausbesetzung vorgeworfen wurde, muss keine Verfahrenskosten tragen. Dies hat das Kantonsgericht entschieden, wie es am Freitag mitteilte. Die Frau wird für ihre Verteidigungskosten entschädigt.
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Ein 26-jähriger Afghane muss sich vor dem Luzerner Kantonsgericht verantworten. (Archivbild) - Keystone

Die Journalistin Jana Avanzini hatte 2016 im Rahmen einer Berichterstattung für das Onlineportal Zentralplus eine von der Gruppe «Gundula» besetzte Villa an der Obergrundstrasse in Luzern betreten. Die damalige Eigentümerin der Immobilie, die Bodum Invest AG, zeigte die Journalistin daraufhin an.

Das Bezirksgericht und das Kantonsgericht sprachen die Frau des Hausfriedensbruchs schuldig. Das Bundesgericht hob die Verurteilung auf, das Strafverfahren wurde eingestellt.

Es habe in der Folge in einem Neubeurteilungsverfahren die Kosten und Entschädigungen neu bestimmt, teilte das Kantonsgericht mit. Der Journalistin könnten nach der Einstellung des Verfahrens keine Verfahrenskosten verrechnet werden. Sie sei für die Aufwendungen ihrer Verteidigung in allen Instanzen zu entschädigen.

Demnach muss der Staat die Kosten für die Untersuchung und für das Verfahren vor dem Bezirksgericht übernehmen. Die Kosten für das weitere Verfahren muss grossmehrheitlich von der Privatklägerin übernommen werden.

Insgesamt beliefen sich die Verfahrenskosten auf 5296 Franken. Davon muss gemäss Kantonsgericht die Privatklägerin 2833 Franken übernehmen, 2463 Franken gehen zulasten des Staates.

Die Privatklägerin muss der Journalistin eine Parteienentschädigung von 4978 Franken bezahlen und der Staat eine von 8621 Franken. Zudem muss die Privatklägerin der Journalistin die von dieser bereits geleistete Anwaltskostenentschädigung von 7644 Franken zurückerstatten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden.

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