Mehrere Personen stehen ab (heute) Dienstag vor dem Luzerner Bezirksgericht. Ihnen wird unter anderem Nötigung vorgeworfen, weil sie sich im Juni 2019 gegen eine Ausschaffung gewehrt hatten.
Kriminalgericht
Mord lautet die Anklage im Tötungsfall, der vor dem Luzerner Kriminalgericht verhandelt wird. - sda - Luzerner Gerichte

Die rund 24 Aktivistinnen und Aktivisten hatten gemäss Strafbefehl mit Transparenten ein Fahrzeug der Polizei blockiert, in dem ein Nigerianer sass, der ausgeschafft werden sollte. Der Polizist am Steuer konnte demnach rund zehn Minuten seine Fahrt nicht fortsetzen. Die weitere Rückführung verlief dann ohne Probleme.

Gegen die Teilnehmer wurden wegen Nötigung bedingte Geldstrafen und Bussen ausgesprochen. Neun von ihnen wehren sich nun vor Gericht dagegen, darunter etwa ein 28-jähriger Kurde, dessen Verteidiger am Dienstag einen Freispruch verlangte.

In der Befragung vor dem Einzelrichter gab der Beschuldigte zwar zu, an der Kundgebung teilgenommen und ein Transparent hochgehalten zu haben. Sein Ziel sei es aber nicht gewesen, das Auto zu blockieren, das von Luzern auf dem Weg zum Flughafen war. Er habe lediglich dagegen protestieren wollen, dass der damals 41-jährige Familienvater ausgeschafft und damit eine Familie auseinandergerissen werde.

Er selber sei als Kurde aus politischen Gründen in der Schweiz. Er habe gedacht, so etwas könnte auch ihm passieren. «Wir waren friedlich, das sieht man auch auf den Videoaufnahmen», sagte der Beschuldigte.

Mit Verweis auf diese Aufnahmen sagte sein Verteidiger, sein Mandant sei stets neben dem Fahrzeug gestanden und habe es nicht an der Weiterfahrt gehindert. Es liege demnach weder eine Nötigung noch eine Hinderung einer Amtshandlung vor, die der Einzelrichter zusätzlich prüfen will.

Der Beschuldigte habe aus Überzeugung an der Kundgebung teilgenommen, zu der er von der Frau des Nigerianers eingeladen wurde. Ein Vorsatz, die Auslieferung zu verhindern, habe nicht vorgelegen. Die Urteile gegen die Beschuldigten werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte eine Beschwerde gegen die Auslieferung im Dezember 2019 abgewiesen. Die Luzerner Behörden hatten die Aufenthaltsbewilligung gegen den dreifachen Vater, der 2010 als Familiennachzug in die Schweiz kam, nicht verlängert, nachdem er sich Drogendelikte hatte zu Schulden kommen lassen.

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