Darum soll der Luzerner Regierungsrat mehr Lohn erhalten

Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Luzern soll ein neues Lohnsystem für die Verwaltung geschaffen werden.
- Durch eine Reform sollen bei der Lohnentwicklung mehr Perspektiven geboten werden.
- Auf diese Weise kann der Kanton als Arbeitgeber konkurrenzfähig bleiben.
Der Luzerner Regierungsrat plant eine Reform des Lohnsystems der Verwaltung. Mit der Botschaft B 159 zielt er darauf ab, das System flexibler zu gestalten und die Spitzenlöhne an den Durchschnitt der Deutschschweiz anzupassen.
Durch diese Anpassung soll Luzern mittelfristig auf dem Arbeitsmarkt besser mithalten können. Aber nicht nur die besser Verdienenden sollen profitieren: Auch das Minimum der beiden untersten Lohnklassen sowie der minimal ausgerichtete Lohn sollen steigen.
Einführung von flexiblen Tendenzkurven
Ein weiterer Teil der Reform ist die Einführung von Tendenzkurven statt bisheriger fester Lohnbänder. Das bedeutet, dass bei der Lohnentwicklung die Erfahrung zukünftig individueller berücksichtigt werden kann, schreibt die Luzerner Regierung in der Botschaft.
Nicht Teil dieser Revision ist das Lohnsystem der Lehrpersonen. Dieses wird gesondert analysiert, um einen allfälligen Revisionsbedarf zu bestimmen, heisst es.
Nau.ch hat sich mit den Luzerner Kantonsräten über das Thema unterhalten.

Andreas Bärtschi von der FDP meint: «Mit der Botschaft 159 wird das Lohnsystem der Verwaltung überarbeitet. Der maximale Lohn wird dem Deutschschweizer Durchschnitt angeglichen und die Mindestlöhne werden angehoben. Damit schafft der Kanton Luzern die Basis, um auch in Zukunft auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben.»
Er fügt weiter hinzu: «Wir von der FDP unterstützen diese Bestrebungen und vor allem den Systemwechsel vom starren Lohnband zur Tendenzkurve. Mit dem neuen System können bei der Lohnentwicklung mehr Perspektiven geboten werden und damit ist man näher am Arbeitsmarkt.»
GLP: Lohnsystem der Lehrpersonen als nächster Schritt
Angelina Spörri von der grünliberalen Fraktion betont zudem: «Der grünliberalen Fraktion ist eine faire Entlohnung aller kantonalen Verwaltungsangestellten wichtig und wir unterstützen die Anpassungsvorschläge der Regierung. Der Kanton Luzern ist als Arbeitgeber im interkantonalen Vergleich seit längerem nicht mehr konkurrenzfähig.»

«Mit der möglichen Erhöhung der Maximallöhne der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, der gleichzeitigen Anhebung der Minimallöhne und der neu eingeführten Tendenzkurve, sind wir überzeugt, dass der Kanton seine Verantwortung übernimmt, neue wichtige Fachkräfte findet und langjährige wertvolle Mitarbeiter behalten kann.»
Weiter sei es für die GLP wichtig: «Als genauso dringenden Schritt muss die Regierung auch das Lohnsystem der Lehrpersonen überarbeiten, denn auch hier haben wir im Vergleich zu den umliegenden Kantonen Nachholbedarf.»
SVP: Indirekte Erhöhung der Lohnkosten
Die SVP kritisiert die Anpassungen bei den oberen Lohklassen. Kantonsrätin Isabelle Kunz-Schwegler erläutert: «Die Anhebung der Minimalwerte der Lohnklassen 1–2 beurteilen wir positiv und unterstützen das geplante Vorgehen. Jedoch lehnen wir eine Anpassung dieser Dimension bei den Lohnlassen 14 und höher ab.»

«Eine Anhebung der Maximalwerte der oberen Lohnklasse kurbelt das Abwerben von Mitarbeitenden an, sodass diese allenfalls in der Privatwirtschaft fehlen. Diese Revision führt längerfristig zu indirekten Erhöhung der Lohnkosten», meint die SVP-Kantonsrätin.