Betrügerischer Devisenhändler muss ins Gefängnis

Der beschuldigte Schweizer hatte ab 2007 bis 2015 rund 8,7 Millionen Franken zur Vermögensverwaltung erhalten. Ziel war es, mit dem Geld im Devisenhandel Rendite zu erwirtschaften, was ihm aber nicht wie gewünscht gelang. Neugelder verwendete er mitunter auch für seinen luxuriösen Lebensstil, bevor er sich schliesslich selber anzeigte.
Der Staatsanwalt hatte für den Mann sieben Jahre Gefängnis und ein Berufsverbot in der Finanzbranche gefordert. Der Verteidiger sprach sich für eine bedingte Gefängnisstrafe von zwei Jahren aus. Sein Mandant habe nicht böswillig gehandelt, die Opfer hätten eine Mitschuld, weil sie teilweise nicht auf Warnungen reagiert hätten.
Das Gericht sprach den Beschuldigten des gewerbsmässigen Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten. Zudem sprach es ein Tätigkeitsverbot von drei Jahren aus für Tätigkeiten, die die Verwaltung fremder Vermögen beinhaltet.
Das beschlagnahmte Vermögen des Beschuldigten von 440'000 Franken wird proportional zu den zugesprochenen Zivilforderungen auf die Privatkläger verteilt. Das Urteil wurde mündlich eröffnet. Es ist noch nicht rechtskräftig.