Bericht zur Luzerner Finanzreform verzögert sich

Der Wirkungsbericht kann wegen diverser Probleme nicht schon per Ende 2022 ausgearbeitet werden, wie das kantonale Finanzdepartement am Mittwoch mitteilte.
Mit der von den Stimmberechtigten 2019 gutgeheissenen Aufgaben- und Finanzreform des Kantons Luzern (AFR 18) verteilten Kanton und Gemeinden ihre Aufgaben neu, was auch Folgen auf deren Finanzierung hatte.
Die Auswirkungen der Umverteilung sind für die Gemeinden unterschiedlich, etliche, auch die Stadt Luzern, waren mit dem Reformwerk deswegen nicht zufrieden.
Der Kanton und die Gemeinden erarbeiten den Bericht gemeinsam
Ein Wirkungsbericht soll deswegen aufzeigen, ob die AFR 18 die in sie gesetzten Ziele erreicht und wo allenfalls Korrekturen nötig sind.
Der Bericht wird gemeinsam von Kanton und Gemeinden erarbeitet. Die Arbeiten kamen aber nicht so schnell voran wie geplant.
Es habe sich nun gezeigt, dass aktuell keine ausreichend stabile Grundlage für einen Abschluss der Evaluation bestehe, teilte das Finanzdepartement mit.
Der Wirkungsbericht wird erst im November 2023 verabschiedet
Übergangseffekte, fehlende Daten und hängige Gerichtsverfahren verhinderten ein Fazit.
Der Regierungsrat wird gemäss Mitteilung den Wirkungsbericht somit erst im November 2023 zuhanden des Kantonsrats verabschieden.
Die Beratung im Parlament ist für Anfang 2024 geplant und erfolgt ein Jahr später als vorgesehen.