Personen, die wegen einer Beeinträchtigung auf die Hilfe eines Hundes angewiesen sind, sollen im Kanton Luzern zukünftig von Hundesteuer befreit werden.
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Personen, die wegen einer Beeinträchtigung auf die Hilfe eines Hundes angewiesen sind, sollen im Kanton Luzern keine Hundesteuer mehr zahlen müssen.

Der Kantonsrat hat eine Motion mit 99 zu 0 Stimmen überwiesen, die eine Gleichstellung aller Assistenzhunde verlangte.

Steuerbefreiung bisher für sogenannte Nutzhunde

Luzerner Hundehalterinnen und -halter müssen für ihre Vierbeiner eine jährliche Steuer von 120 Franken bezahlen, für Hofhunde gilt ein reduzierter Tarif.

Polizeihunde, Armeehunde, Lawinensuchhunde und andere sogenannte Nutzhunde sind steuerbefreit. Steuerbefreit sind auch Blindenführerhunde.

Steuerbefreiung neu auch für neuere Arten von Assistenzhunden

Die Steuerbefreiung gelte aber nicht für neuere Arten von Assistenzhunden, kritisierte Claudia Wedekind (Mitte) in ihrer Motion.

Sie nannte etwa Hunde, die Personen mit Diabetes oder Epilepsie, Gehörlose, Körperbehinderte oder psychisch Kranke unterstützen.

Das Anliegen Wedekinds war im Parlament völlig unbestritten. Eine Diskussion gab es keine.

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