Wie der Kanton Luzern meldet, sollen amtliche Informationen künftig einfacher zugänglich werden. Die Verwaltung soll öffentlicher werden.
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Kanton Luzern. (Symbolbild) - keystone

Gestützt auf eine Motion der Staatspolitischen Kommission verlangte der Kantonsrat die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung.

Darunter wird das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten auf Gesuch hin verstanden.

Mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips müssen Personen, die um Einsicht oder Herausgabe von amtlichen Informationen nachfragen, nicht mehr glaubhaft machen, dass sie ein eigenes, schutzwürdiges Interesse daran haben, um den Zugang zu einem bestimmten Dokument zu erhalten.

Vielmehr muss die Behörde die Verweigerung oder Einschränkung des Dokumentenzugangs begründen.

Zu Dokumenten besteht generell kein Zugang

Der Behördenentscheid kann vor Gericht angefochten werden. Zu Dokumenten aus hängigen Verfahren oder laufenden Geschäften von Verwaltung und Regierung besteht generell kein Zugang.

Aufgrund des Kollegialprinzips gilt diese Einschränkung weiter auch für die Verhandlungsunterlagen und das Verhandlungsprotokoll des Regierungsrates.

Öffentlichkeitsprinzip soll für Verwaltung im engen Sinn gelten

Der Regierungsrat hat entschieden, in der Vernehmlassung das Öffentlichkeitsprinzip für die Kantonsverwaltung, das heisst die Departemente und Dienststellen, vorzuschlagen.

Das Öffentlichkeitsprinzip soll ausserdem ausschliesslich für Dokumente gelten, die nach dem Inkrafttreten der Gesetzesbestimmungen erstellt werden.

Der Vernehmlassungsentwurf sieht ferner vor, dass eine Gebühr erhoben werden kann, wenn die Bearbeitung eines Gesuchs einen erheblichen Aufwand verursacht.

Die Mitteilung der Verwaltung, dass ein Zugang nicht gewährt werden kann, ist kostenlos.

Weitere zehn Erlasse werden ergänzt oder angepasst

Verlangt hingegen ein Gesuchsteller einen anfechtbaren Entscheid, ist dies wie übrigen Verwaltungsrecht mit einer Gebührenpflicht verbunden.

Die wichtigsten Punkte werden im Organisationsgesetz geregelt.

Umschrieben werden der Anwendungsbereich des Öffentlichkeitsprinzips, die Voraussetzungen, das Verfahren und der Rechtsschutz.

Insgesamt sollen mit der Vorlage weitere zehn Erlasse ergänzt oder angepasst werden, darunter das kantonale Datenschutzgesetz, das Justizgesetz, das Stimmrechtsgesetz und das Stimmrechtsgesetz.

Auch die Gemeinden sollen das Öffentlichkeitsprinzip einführen

Der Entwurf sieht ausserdem vor, dass die Gemeinden das Öffentlichkeitsprinzip einführen müssen.

Erlassen sie kein eigenes Reglement, soll nach einer Übergangsfrist die kantonale Regelung gelten.

Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Die Unterlagen dazu sind online verfügbar, das Verfahren dauert bis zum 27. Oktober 2023.

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