Wie die Gemeinde Langenbruck berichtet, wird die Bevölkerung gebeten, ihre Bepflanzung bis Ende August 2021 auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
Ad

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Bäume und Sträucher die Strassenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Verantwortlich dafür sind die Liegenschaftsbesitzer.

Die Bevölkerung wird gebeten, Ihre Bepflanzung bis Ende August auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden. Die  Höhe muss mind. 4.50 m (über der Fahrbahn), resp. 2.50 m (über dem Trottoir) betragen.

Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung sowie die Sicht auf Strassensignale und Strassentafeln dürfen nicht beeinträchtigt sein. Den Strassenraum bedrohendes Astwerk (Sturm, Schneelast) ist ebenfalls zu entfernen.

Ad
Ad