

Weniger Pflichtparkplätze in Baselland bei Wohnbauten

Das Raumplanungs- und Baugesetz soll geändert werden, um «Leerstände von Tiefgaragen und Landverbrauch für nicht genutzte Parkplätze zu vermeiden», wie die Baselbieter Regierung am Mittwoch mitteilte. Diese Gesetzesänderung hat die Bau- und Umweltschutzdirektion gemeinsam mit Vertretern des Gemeindeverbands VBLG im Rahmen eines Verfassungsauftrag Gemeindestärkung erarbeitet. Nun muss der Landrat der Änderung noch zustimmen.
Die Regierung will mit der Gesetzesänderung den Gemeinden mehr Autonomie geben, wie sie die Parkplatzpflicht umsetzen. «Damit kommt der Kanton einem gewichtigen Anliegen vieler Gemeinden, aber auch von Privaten, gemeinnützigen sowie institutionellen Wohnbauträgern einen grossen Schritt entgegen», heisst es in der Mitteilung. Für Gemeinden, die auf ihre neue Regelungskompetenz verzichten, gelten weiterhin die kantonalen Bestimmungen.
Damit die Zahl der Pflichtparkplätze bei Wohnbauten reduziert werden kann, sollen neu abgestufte Reduktionsfaktoren von 1.0 bis 0.6 für Stammparkplätze (Anwohnerinnen und Anwohner) und für Besucherparkplätze eingeführt werden. Der Reduktionsfaktor bestimmt sich wiederum danach, wie gut das Gebiet mit dem öffentlichem Verkehr erschlossen ist.
Laut der Baselbieter Regierung ist mit der möglichen Reduktion an Pflichtparkplätzen «keine relevante Verlagerung von Parkierungsbedürfnissen auf die Allmend zu erwarten».
Die momentan baugesetzlichen Vorschriften im Kanton Baselland verlangen bei jeder gebauten Wohneinheit eine bestimmte Anzahl Parkplätze - egal, ob die Bewohner ein Auto haben oder nicht.