

Unterschriftensammlung im Baselbiet auf 24 Monate befristet

Formulierte Initiativen sollen zudem unverändert innert 18 Monaten dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Über unformulierte und vom Landrat abgelehnte Begehren soll das Volk innert 24 Monaten entscheiden.
Die Änderung fand im Baselbieter Landrat, der nach anderthalb Jahren im pandemiebedingten Exil im Congress Center der Messe Basel wieder in Liestal tagte, grosse Zustimmung. Sie war grundsätzlich unbestritten. Vereinzelte Sprecherinnen und Sprecher der Fraktion Grüne/EVP monierten, dass eine Frist von zwei Jahren zu kurz sei. Ein entsprechender Streichungsantrag aus Reihen der Grünen, der die Frist von 24 Monaten streichen wollte, wurde allerdings mit 64 zu 16 Stimmen abgelehnt.
Bisher galt bei der Einreichung der Unterschriften für eine Initiative im Baselbiet keine Frist. Mit einer Frist soll gemäss der Regierung vermieden werden, dass sich eine Unterschriftensammlung über Jahre hinauszieht.
Die Regierung hatte in ihrer Vernehmlassungsvorlage ursprünglich eine Frist von einem Jahr vorgeschlagen, diese dann nach der Anhörung auf 18 Monate erhöht. Die vorberatende Justiz- und Sicherheitskommission sprach sich hingegen für eine Frist von 24 Monaten aus.