

Oberdorf bittet um Rückschnitt von Pflanzen an Strassen

Bäume und Sträucher, welche auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen.
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden ersucht, gemäss Strassenreglement ihre Grünanlagen zu kontrollieren und ihre Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.
Bepflanzungen müssen bei Fahrbahnanstoss auf eine Höhe von mindestens 4,50 Meter und an Trottoirs und Gehwegen auf eine Höhe von 2,50 Meter zurückgeschnitten werden.
Strassenlampen, Verkehrs– und Lichtsignale sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt sein.
Die Grundeigentümer können für Unfälle haftbar gemacht werden
Der Gemeinderat ersucht die Einwohner dringend im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, diese notwendigen Arbeiten bis am 31. Juli 2023 auszuführen.
Grundeigentümer können im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden.
Kommt der Eigentümer eines Grundstückes den Vorschriften des Strassenreglementes der Gemeinde Oberdorf trotz Aufforderung nicht nach, so kann die Gemeinde auf Kosten des Fehlbaren die Beseitigung selbst anordnen.
Auch bittet die Gemeinde ihre Einwohner im Interesse der nachbarschaftlichen Beziehungen, die Bäume und Sträucher gegenüber den privaten Nachbarsgrundstücken zurückzuschneiden.