Wie die Gemeinde Lupsingen informiert, ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder meldepflichtig.
Wald
Der Wald ist ein wichtiger Biodiversitäts-Hotspot, der zur Erhaltung der Artenvielfalt beiträgt. - keystone
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Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 Hektar) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 Hektar) Waldeigentum unterschieden.

Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümer gelten folgende Bestimmungen:

Gemäss Paragraf 20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder meldepflichtig. Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten, sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. Alle anderen Holzschläge sind bewilligungspflichtig.

Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der Revierförster jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und entscheidet über die Bewilligungspflicht.

Der Bewilligungsentscheid ist anfechtbar

Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der Bewilligungsentscheid ist beim Amt für Wald beider Basel anfechtbar.

Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saatgut und Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort angepasst ist.

Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind als Übertretungen im Sinne der eidgenössischen und kantonalen Waldgesetzgebung strafbar.

Fragen beantwortet der Revierförster

Waldeigentümer wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ihrem Waldeigentum an den Revierförster, für Lupsingen: Herr Balz Recher. Von ihm erhalten sie die notwendigen Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald.

Dort können auch die benötigten Gesuchsformulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden.

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