

Liestal
Liestal erlässt generelles Feuerverbot im Wald und in Waldrandnähe
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist zurzeit gross (Stufe 4), weshalb Liestal auf dem Gemeindegebiet ein absolutes Feuerverbot erlässt.

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Verboten ist das Entfachen von Feuer im Wald und am Waldrand. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Ein generelles Verbot gilt auch für das Steigenlassen von Heissluftballons und Himmelslaternen, die mit Feuer angetrieben werden.
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