Die Bepflanzungen und Gartenanlagen dürfen das Lichtraumprofil der Verkehrsanlage nicht behindern.
Lichtraumprofil
Lichtraumprofil der Verkehrsanlage. - Liestal
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Gestützt auf das Strassenreglement der Gemeinde Lampenberg darf das Lichtraumprofil der Verkehrsanlage, die Strassenbeleuchtung und die notwendigen Sichtfelder bei Strasseneinmündungen und Privateinfahrten nicht durch Bepflanzungen und Gartenanlagen beeinträchtigt werden.

Das Lichtraumprofil für die Fahrbahn beträgt 4.50 m und für das Trottoir / Gehweg 2.50 m. Wir bitten die Grundeigentümer, ihre Anlagen bis zum 31. Mai 2021 entsprechend zu schneiden.

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