Wie der Kanton Basel-Landschaft mitteilt, können die Gemeinden den Bezug der Gemeindesteuern an die kantonale Steuerverwaltung abtreten.
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft beim Bahnhof Liestal.
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft beim Bahnhof Liestal. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Gemeinden können den Bezug der Gemeindesteuern an die kantonale Steuerverwaltung abtreten. Damit ist auch der Bezug der Feuerwehrersatzabgabe verbunden.

Aufgrund technischer Unzulänglichkeiten wurde bei diversen steuerpflichtigen Personen und Haushaltskonstellationen die Feuerwehrersatzabgabe nicht oder unvollständig erhoben.

Gemäss der abgeschlossenen Leistungsvereinbarung übernimmt der Kanton die definitiven Ausfälle der betroffenen Gemeinden.

Die Auszahlungen erfolgen erfolgsneutral über eine bereits im Jahr 2021 gebildete Rückstellung.

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