

Liestal
Hölstein veröffentlicht neue Lokalitätenverordnung
Wie die Gemeinde Hölstein informiert, wurde eine neue Lokalitätenverordnung erlassen. Diese tritt am 1. März in Kraft und löst alle früheren Bestimmungen ab.

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Die Verwaltung und der Gemeinderat haben in den vergangenen Wochen die Lokalitätenverordnung der Gemeinde Hölstein überarbeitet. Die überarbeitete Verordnung regelt die entgeltliche und unentgeltliche Zurverfügungstellung von Gemeindelokalen an Privatpersonen und Vereine, mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz innerhalb und ausserhalb von Hölstein, sowie an kommerzielle Veranstalter. Sie löst alle früheren Bestimmungen und Benützungsreglemente ab.
Der Gemeinderat setzt die neue Lokalitätenverordnung mit Wirkung per 1. März 2022 in Kraft. Die neue Lokalitätenverordnung findet man auf der Webseite der Gemeinde Hölstein unter der Rubrik Gemeindeverwaltung / Gemeindereglemente.
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