

GLP BL: KSBL-Darlehen auf 75 Millionen Franken begrenzen

Die Grünliberale Fraktion Basel-Landschaft beantragt in der heutigen Landratssitzung, das von der Regierung geplante befristete Darlehen ans Kantonsspital Baselland (KSBL) von 150 auf 75 Millionen Franken zu reduzieren.
Damit soll die parlamentarische Kontrolle gewahrt bleiben, während die Unterstützung für das systemrelevante Spital gesichert bleibt.
Das finanziell angeschlagene KSBL schreibt unter anderem aufgrund gesundheitspolitischer Fehlentscheide rote Zahlen und ist auf eine Liquiditätsspritze angewiesen. Die Baselbieter Regierung beantragt dazu ein befristetes Überbrückungsdarlehen in der Höhe von 150 Millionen Franken.
Die GLP-Fraktion unterstützt grundsätzlich die finanzielle Hilfe für das kantonseigene Spital, fordert jedoch eine Begrenzung auf 75 Millionen Franken. Ihr Antrag basiert auf mehreren zentralen Überlegungen.
Strategische Konsistenz
Noch bevor das Parlament oder die Bevölkerung zur Standort- oder Variantenfrage – geschweige denn zur übergeordneten Gesundheitsstrategie – Stellung nehmen konnte, soll der Regierung ein Blankoscheck in der Gesundheitspolitik ausgestellt werden.
Ein solches Vorgehen untergräbt ein kohärentes Vorgehen.
Parlamentarische Kontrolle
Bei finanziellen Rettungsaktionen in dreistelliger Millionenhöhe muss das Parlament eng eingebunden sein.
Eine derart hohe Summe an die Regierung auf einen Schlag zu bewilligen – ohne etappierte Prüfpunkte – schwächt die demokratische Kontrolle.
KSBL ist systemrelevant
Keine Landratsfraktion zweifelt an der Bedeutung des KSBL für die Gesundheitsversorgung im Kanton. Die finanzielle Hilfe des Kantons ist unbestritten.
Es bestand und besteht zu keinem Zeitpunkt die Gefahr, dass das Parlament das KSBL in die Illiquidität führen würde.
75 Millionen sichern die Liquidität ausreichend
Ein Darlehen von 75 Millionen Franken ermöglicht fünf Auszahlungen zu je 15 Millionen. Diese gestaffelte Vergabe reicht problemlos aus, um die Zahlungsfähigkeit des Spitals kurz- und mittelfristig zu gewährleisten.
Ein etappiertes Vorgehen stärkt die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheide von Regierung und Verwaltung. Gerade bei einem Dossier mit dieser Tragweite ist es essenziell, dass der Informationsfluss zum Parlament nicht abreisst.
Ausgabenkompetenz
Der Antrag entspricht dem Geist des Finanzhaushaltsgesetzes, das Transparenz und Kontrolle über bedeutende Ausgaben sicherstellen soll. Die Ausgabenkompetenz der Regierung ist darin bewusst begrenzt – bei einmaligen Ausgaben auf 2 Millionen Franken, bei wiederkehrenden auf 500'000 Franken.
Ein Betrag von 150 Millionen sollte nicht ohne wiederkehrende parlamentarische Kontrolle freigegeben werden – zumal bei diesem Darlehen unter den gegebenen Rahmenbedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein A-fonds-perdu-Charakter vorliegt.
Heute bei Landratssitzung zur Debatte
Der GLP-Vorstoss wird in der heutigen Landratssitzung vom 8. Mai 2025 behandelt. Die Grünliberalen rufen alle Fraktionen dazu auf, diesen pragmatischen und verantwortungsvollen Ansatz zu unterstützen.
Es geht um eine strategisch abgestimmte und demokratisch legitimierte Entscheidungsfindung in einem der zentralen Dossiers der kantonalen Gesundheitspolitik.
Die GLP ist überzeugt: Klare «Checks and Balances» stärken nicht nur das KSBL und die finanzielle Stabilität des Kantons, sondern dienen letztlich der gesamten Bevölkerung.