An der Einwohnergemeindeversammlung in Hölstein vom 28. März 2022 sind insgesamt sieben Beschlüsse gefasst worden, darunter auch zum Einlenker Langenbaumweg.
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Die Einwohnergemeindeversammlung in Hölstein vom 28. März 2022 hat die folgenden Beschlüsse gefasst: Verabschiedung des Protokolls der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2021. Dieser Beschluss untersteht keinem Referendum. Er ist mit dem Beschluss der Gemeindeversammlung rechtskräftig geworden.

Der Beschluss über die Revision der Gemeindeordnung untersteht nach § 48 des Gemeindegesetzes dem obligatorischen Referendum. Die Urnenabstimmung findet am 15. Mai 2022 statt.

Die folgenden Beschlüsse unterliegen gemäss § 49 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum: Genehmigung Revision Verwaltungs- und Organisationsreglement, die Genehmigung Revision Bestattungs- und Friedhofreglement, die Genehmigung Revision des Reglements über die Kinder- und Jugendzahnpflege.

Die Genehmigung Verzicht auf den Ausbau des Einlenkers Langenbaumweg und den damit verbundenen Nachtragskredit in der Höhe von 233'000 Franken und die Bewilligung eines Nachtragskredits über 60'000 Franken für den Neubau und die Sanierung des Doppelkindergartens Neumatt. Die Referendumsfrist von 30 Tagen seit Beschlussfassung läuft am 28. April 2022 ab.

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