Ab 1. Juli gilt im Kanton Baselland neu ein Meldeverfahren auch für kleinere Luft-/Wasser-Wärmepumpen im Aussenbereich.
Luft-/Wasser-Wärmepumpe Kies Hauswand
Hier steht die Luft-/Wasser-Wärmepumpen im Aussenbereich eines Hauses. - Pixabay
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Ab 1. Juli gilt im Kanton Baselland neu ein Meldeverfahren auch für kleinere Luft-/Wasser-Wärmepumpen im Aussenbereich. Dies hat die Baselbieter Regierung verfügt, um die bisher von den Gemeinden uneinheitlich gehandhabte Bewilligungspraxis zu vereinheitlichen.

Kleinere Wärmepumpen bis zur Grösse von 1,7 Metern mal 1,0 Meter mal 1,4 Metern unterlagen bisher nicht einer kantonalen Baubewilligungspflicht. Zuständig waren die Gemeinden, welche die Melde- oder Bewilligungspflicht aber unterschiedlich handhabten oder schon gar keine kannten. Dies habe zu Verwirrungen und Unsicherheiten geführt, teilte die Regierung am Dienstag, 17. Mai 2022, mit.

Neu wird nun ein einfaches Meldeverfahren gelten. Der Kanton Baselland orientiert sich dabei am Kanton Basel-Stadt. Dies stelle einen Vorteil für regional tätige Unternehmen der Branche dar, schreibt die Regierung.

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