Die Behandlungsfrist der formulierten Gesetzesinitiative «ÖV für alle» der Baselbieter Juso wird für zwei Jahre sistiert.
Münchenstein See
Der Rhein mit der Fähre in Basel-Stadt. - keystone
Ad

Der Landrat hiess eine Vertagung am Donnerstag, 29. September 2022, einstimmig und diskussionslos mit 66 Stimmen gut.

Somit folgte der Landrat seiner vorberatenden Justiz- und Sicherheitskommission.

Sie schlug vor, erst in zwei Jahren darüber zu urteilen, ob die kantonale Volksinitiative für einen Gratis-ÖV rechtswidrig ist.

Sie hofft darauf, dass in dieser Zeit die umstrittene Frage der Rechtsgültigkeit geklärt werden kann.

Forderung der Initianten widerspricht der Bundesverfassung

Die Initiative der Juso verlangt, dass der Kanton den Einwohnerinnen und Einwohnern flächendeckend und ausnahmslos das Umweltschutz-Abonnement finanziert.

Für die Baselbieter Regierung widerspricht die Forderung der Initianten der Bundesverfassung.

Diese schreibt vor, dass die ÖV-Nutzenden einen angemessenen Teil der Kosten selber tragen müssen.

Die Initiative fordert indes, dass der Kanton für alle niedergelassenen Menschen die Kosten für das Jahres-U-Abo zu übernehmen habe.

Ähnlich Vorstösse wurden unterschiedlich beurteilt

Die Kommission mochte sich dem Verdikt der Regierung nun noch nicht anschliessen.

Sie wies in ihrem Bericht darauf hin, dass in anderen Kantonen und Städten ähnlich gelagerte Vorstösse bezüglich ihrer Rechtssicherheit unterschiedlich beurteilt worden seien.

Der Kanton Neuenburg habe sich für die Rechtsgültigkeit entschieden, während Freiburg zu einem gegenteiligen Urteil gekommen sei.

Es sei deshalb besser, den materiellen Entscheid erst zu fällen, wenn sich die Rechtslage klarer und eindeutiger präsentiert, hiess es im Bericht.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

VolksinitiativeRegierungJusoLiestal