Das im Parlament unbestrittene Gesetz soll Wohnraum für Personen in bescheidenen und mittleren finanziellen Verhältnissen fördern.
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Blick in den Baselbieter Landrat. (Archivbild) - Basel-Landschaft
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Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag, 16. März 2023, in der ersten Lesung der Totalrevision des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung zugestimmt.

Es beinhaltet ein Massnahmenpaket aus den drei Förderbereichen selbstgenutztes Wohneigentum, gemeinnütziger Wohnungsbau und altersgerechtes Wohnen.

Balz Stückelberger (FDP), Präsident der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, sprach von einem «feierlichen Moment», da es nun gelungen sei, ein ausgewogenes Paket zu schmieden.

Dies sei der Schlusspunkt zu einer rund zehn Jahre langen Diskussion.

Initiative «Wohnen für alle»

Das geplante Gesetz geht unter anderem auf die Initiative «Wohnen für alle» der SP zurück.

Das Initiativkomitee habe signalisiert die Volksbegehren zurückzuziehen, unter der Bedingung, dass die Vorlage im Landrat durchkommt.

Das Gesetz sieht vor, dass Menschen, die ein Eigenheim errichten wollen, eine Bausparprämie von 20 Prozent des angesparten Betrags erhalten, sofern das Jahreseinkommen und das Vermögen unter 150'000 Franken liegen.

Wer während fünf und zehn Jahren mindestens 50'000 Franken anspart, erhält die Prämie. Sie liegt zwischen 10'000 und 25'000 Franken.

Förderung der Projekte zum gemeinnützigen Wohnungsbau

Zudem kann eine Energieprämie von mindestens 500 Franken bezogen werden, sofern für die Liegenschaft eine entsprechende Massnahme von mindestens 2500 Franken ergriffen wird.

In einem zweiten Förderbereich soll ein Beratungsdienst Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbau beim Kauf, Projektierung oder der Sanierung von Mietwohnraum unterstützen.

Zudem sollen mit Darlehen von bis zu 2,5 Millionen Franken Projekte zum gemeinnützigen Wohnungsbau gefördert oder Finanzierungslücken überbrückt werden.

Altersgerechte Umbauten sind auch ein Thema

Mit einer Prämie soll in einem dritten Bereich altersgerechte Umbauten gefördert werden.

Die Finanzierung der erwarteten Kosten von rund 3,8 Millionen Franken pro Jahr erfolgt über den «Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus».

Deren Kapital lag per 1. Dezember 2022 bei knapp 40 Millionen Franken. Kommt die neue Gesetzgebung in der zweiten Lesung durch, wird sie am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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